Willkommen

Herzlich Willkommen hier im Instagram-Kurs!

Schaue Dir mein Willkommens-Video an und bei Fragen kannst Du mir eine Email an info@traumpersonal.de schicken.

Ich wünsche Dir jetzt viel Spaß beim Umsetzen und viel Erfolg bei Deiner Personalsuche.

Beste Grüße

 

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Grundsatz der merkmalsneutralen Ausschreibung (Neutralitätsgebot)

Das AGG verlangt merkmalsneutrale Stellenausschreibungen. Eine Stellenausschreibung darf nicht gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstoßen (Vgl. § 11 AGG). Im gesamten Ausschreibungstext darf weder unmittelbar noch mittelbar, ein nach dem AGG verbotenes Unterscheidungsmerkmal für die Stellenvergabe eine Rolle spielen. Grundsätzlich verboten ist deshalb in der Stellenausschreibung von Bewerberinnen und Bewerbern

  • eine bestimmte ethnische Herkunft,

  • ein bestimmtes Geschlecht,

  • eine bestimmte Religion oder Weltanschauung,

  • das Fehlen einer Behinderung,

  • ein bestimmtes Alter oder

  • eine bestimmte sexuelle Identität

zu verlangen.

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